§ 2 Grundsatz und Ziel

Beitrag
(1)   Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, sicherzustellen, dass ein für Arbeitnehmer* positives Arbeitsklima besteht, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Arbeitgeber und Personalvertretung sind sich darüber einig, dass alle Arbeitnehmer sowie sonstige im Flugbetrieb tätige Personen (Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmer von Werkvertragsfirmen oder Kunden usw.) bzw. Dritte mit Respekt behandelt werden müssen. Mobbing oder Diskriminierung, die die Persönlichkeitsrechte oder die Würde eines Menschen verletzen, wie insbesondere sexuelle Belästigung, haben im Flugbetrieb der CFG keinen Platz. 
 
(2)   Alle Beschäftigten haben dafür Sorge zu tragen, dass nach dieser Betriebsvereinbarung nicht zu duldende Verhaltensweisen unterbleiben und durch ihr Verhalten dazu beizutragen, dass die persönliche Integrität und Selbstachtung aller Beschäftigten respektiert wird. 
 
(3)   In dieser Betriebsvereinbarung beschreiben die Betriebspartner daher näher, was sie unter kollegialem Verhalten am Arbeitsplatz und nicht zu duldenden Verhaltensweisen verstehen und welche Maßnahmen der Prävention, insbesondere der zusätzlichen Schulung und Qualifikation für Beschäftigte mit Führungsverantwortung, ergriffen werden sollen. Es soll darin ferner Klarheit hergestellt werden über die Vorgehensweise im Einzelfall; Betroffene und Zeugen sollen durch die entsprechenden Verfahren und Strukturen, die diese Betriebsvereinbarung zu ihrem Schutz vorsieht, im Fall einer Beschwerde unterstützt werden, Belästigenden sollen die klaren Grenzen und möglichen Folgen ihres Verhaltens deutlich gemacht werden. Die CFG wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jedes Verhalten gegenüber Beschäftigten und/oder Dritten, das gegen diese Grundsätze verstößt, zu unterbinden.

* Hinweis: Die Nutzung der männlichen Form dient der besseren Lesbarkeit; eine Diskriminierung geht damit nicht einher. 
Dieser Artikel wurde von Condor Flugdienst GmbH erstellt und zuletzt am aktualisiert.