Was fällt unter Compliance-Verstöße?
BeitragCompliance Hinweise
Condor setzt sich für eine ethische Betriebsführung ein und ist bestrebt, jederzeit im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen zu handeln. Daher nimmt das Thema Compliance einen hohen Stellenwert ein. Angehörige des Unternehmens, aber auch Geschäftspartner und andere Dritte haben hier daher auch die Gelegenheit, mögliche Verletzungen von Gesetzen und anderen rechtlichen Vorgaben oder Grundsätzen zu melden. Grundsätzlich gilt, dass wir solche Meldungen professionell, fair und im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln. Meldungen können namentlich oder anonym abgegeben werden. Condor kann hierbei neben den mit dem Verfahren betrauten Personen falls nötig weitere Funktionen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens einbinden (etwa für Rechtsberatung). Gutgläubig handelnde Hinweisgeber werden im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vor Benachteiligung oder Bestrafung geschützt.
Compliance-Themen können sehr vielfältig sein. Im Folgenden finden Sie Beispiele:
- Straf- und bußgeldbewehrte Verstöße (z. B. Korruption, Betrug, Untreue, Diebstahl und Unterschlagung, Verrat von Geschäftsgeheimnissen)
- Verstöße gegen Kartellrecht und Wettbewerbsrecht
- Verstöße gegen Grundsätze von Rechnungslegung, Bilanzierung oder Steuerrecht
- etc.
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Dieser Artikel wurde von Condor Flugdienst GmbH erstellt und zuletzt am aktualisiert.